Die US Schedule B ist die offizielle Liste der Warenklassifikationen, die von Versendern bei der Meldung von Exportsendungen aus den Vereinigten Staaten zu verwenden ist. Sie wird für die Erstellung offizieller Statistiken über Warenexporte aus den Vereinigten Staaten verwendet.

Zolltarif-Codes für den Export

Das Klassifizierungssystem für Ausfuhrwaren entspricht dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (Harmonisiertes System). Als solches ist es in 97 Kapitel unterteilt, die in 22 Abschnitte gruppiert sind. Die nach diesem System klassifizierten Exporte werden mit einem 10-stelligen Code versehen. Diese 10-stelligen HS-Codes setzen sich wie folgt zusammen:

Sch B Code Diagramm

Das Harmonisierte System wird auch für die Klassifizierung von Importen verwendet. Das Einfuhrsystem wird als Harmonisiertes Zolltarifschema (HTS) bezeichnet. Die ersten sechs Ziffern der Warennummern im HTS und in Schedule B sind für die Kapitel 1 bis 97 identisch. Nach den ersten sechs Ziffern kann der Code im HTS und im Verzeichnis B unterschiedlich sein. Das HTS enthält manchmal zusätzliche Importklassifikationen. Im Folgenden finden Sie beispielsweise eine HTS-Klassifikation, die dem vorherigen Schedule B-Code ähnelt, mit der Ausnahme, dass es sich um ein männliches Pferd handelt:

hts code diagram 1-2

Aufgrund der Ähnlichkeiten können die HTS-Codes in den meisten Fällen anstelle eines Codes der Liste B verwendet werden. Die Ausnahmen hiervon sind in der Einführung zum Harmonisierten Zolltarif der Vereinigten Staaten (HTSUS) unter „Hinweis für Exporteure“ beschrieben. Die speziellen Präfix-Symbole, die im HTS verwendet werden, stehen für eine besondere zolltarifliche Behandlung und sollten bei der Einreihung von Exporten nicht verwendet werden.

Zuweisung eines Schedule B Codes

Bevor Sie versuchen, die richtige Warennummer zu finden, sollten Sie die Definitionen, die allgemeinen und die US-Auslegungsregeln sowie die Anmerkungen in den Abschnitten und Kapiteln der Liste B lesen. Nach der Lektüre aller einschlägigen Abschnitte, Kapitel und statistischen Anmerkungen sollte der Exporteur die 4-stelligen Positionen innerhalb des entsprechenden Kapitels vergleichen, um die genaueste Nummer zu finden. Unterhalb der Rubriken stehen 6-stellige Unterrubriken zur Auswahl, von denen Sie wiederum diejenige auswählen, die dem Produkt am ehesten entspricht. Schließlich weisen Sie die am besten geeignete 10-stellige Schedule B-Nummer zu.

Anhang B GRI und zusätzliche US-Auslegungsregel

Die Allgemeinen Auslegungsregeln (GRI) und die Zusätzliche U.S. Auslegungsregel für Liste B sind unten aufgeführt. Die Allgemeinen Auslegungsregeln des HTSUS weisen nur geringfügige Unterschiede im Wortlaut auf.

Allgemeine Auslegungsregeln

Für die Einreihung von Waren in die Liste B gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Überschriften der Abschnitte und Kapitel dienen nur der besseren Übersicht. Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Überschriften und der zugehörigen Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, sofern diese Überschriften oder Anmerkungen keine zusätzlichen Anforderungen enthalten, nach den folgenden Bestimmungen:
  2.  
    1. Jede Bezugnahme in einer Position auf eine Ware gilt auch als Bezugnahme auf eine unvollständige oder unfertige Ware, sofern die unvollständige oder unfertige Ware in ihrer Aufmachung die wesentlichen Merkmale der vollständigen oder fertigen Ware aufweist. Sie gilt auch als Bezugnahme auf eine vollständige oder fertige (oder nicht als vollständig oder fertig im Sinne dieser Regel einzureihende) Ware, die ausgeführt oder zerlegt wird.
    2. Jede Bezugnahme in einer Position auf ein Material oder einen Stoff gilt auch als Bezugnahme auf Mischungen oder Kombinationen dieses Materials oder Stoffes mit anderen Materialien oder Stoffen. Jede Bezugnahme auf Waren aus einem bestimmten Material oder Stoff gilt auch als Bezugnahme auf Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Material oder Stoff bestehen. Die Einreihung von Waren, die aus mehr als einem Material oder Stoff bestehen, erfolgt nach den Grundsätzen der Regel Nr. 3.
    3. Können Waren in Anwendung der Regel 2b oder aus einem anderen Grund prima facie in zwei oder mehr Positionen eingereiht werden, so erfolgt die Einreihung wie folgt:
      1. Die Position mit der genauesten Beschreibung ist den Positionen vorzuziehen, die eine allgemeinere Beschreibung enthalten. Beziehen sich jedoch zwei oder mehr Positionen jeweils nur auf Teile von Materialien oder Stoffen, die in gemischten oder zusammengesetzten Waren enthalten sind, oder nur auf Teile der Bestandteile einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung, so sind diese Positionen in Bezug auf diese Waren als gleichermaßen spezifisch anzusehen, auch wenn eine von ihnen eine vollständigere oder genauere Beschreibung der Waren enthält.
      2. Gemische, zusammengesetzte Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, und für den Einzelverkauf aufgemachte Waren, die nicht nach 3a eingereiht werden können, werden so eingereiht, als ob sie aus dem Stoff oder Bestandteil bestünden, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, sofern dieses Kriterium anwendbar ist.
      3. Können Waren nicht nach 3a oder 3b eingereiht werden, so sind sie in die Position einzureihen, die in der numerischen Reihenfolge der gleichwertigen Waren an letzter Stelle steht.
      4. Waren, die nicht nach den vorstehenden Regeln eingereiht werden können, sind in die Position einzureihen, die den Waren entspricht, denen sie am ähnlichsten sind.
      5. Zusätzlich zu den vorgenannten Bestimmungen gelten für die darin genannten Waren die folgenden Regeln:
        1. Behältnisse für Fotoapparate, Musikinstrumente, Gewehre, Zeichengeräte, Halsketten und ähnliche Behältnisse, die zur Aufnahme einer bestimmten Ware oder Warenzusammenstellung besonders gestaltet oder hergerichtet und zum dauernden Gebrauch geeignet sind und zusammen mit den Waren, für die sie bestimmt sind, ausgeführt werden, werden zusammen mit diesen Waren eingereiht, wenn sie von der Art sind, wie sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Diese Regel gilt jedoch nicht für Behältnisse, die dem Ganzen seinen wesentlichen Charakter verleihen.
        2. Vorbehaltlich der Vorschriften der Regel 5a werden Verpackungsmaterial und Verpackungsbehälter, die mit den darin enthaltenen Waren ausgeführt werden, zu den Waren gestellt, wenn sie von der üblicherweise zum Verpacken dieser Waren verwendeten Art sind. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht, wenn die Verpackungen oder Behältnisse eindeutig zur wiederholten Verwendung geeignet sind.
        3. Die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position bestimmt sich nach dem Wortlaut dieser Unterpositionen und den dazugehörigen Anmerkungen zu den Unterpositionen; die Einreihung von Waren beruht auf der Annahme, dass nur Unterpositionen derselben Ebene vergleichbar sind. Für die Anwendung dieser Regel gelten auch die entsprechenden Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
        4. In Ermangelung eines besonderen Wortlauts oder Kontextes, der etwas anderes vorschreibt,
          1. Eine Klassifizierung nach Liste B, die durch die Verwendung kontrolliert wird, bestimmt sich nach der Verwendung in den Vereinigten Staaten zum Zeitpunkt oder unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Ausfuhr von Artikeln dieser Klasse oder Art, zu der die ausgeführten Artikel gehören, und die kontrollierende Verwendung ist die Hauptverwendung, d.h. die Verwendung, die alle anderen Verwendungen übersteigt.
          2. Eine Bestimmung für Teile eines Gegenstands gilt für Erzeugnisse, die ausschließlich oder hauptsächlich als Teil eines solchen Gegenstands verwendet werden, aber eine Bestimmung für „Teile“ oder „Teile und Zubehör“ hat keinen Vorrang vor einer spezifischen Bestimmung für ein solches Teil oder Zubehör.
          3. Die Bestimmungen für Waren aus namentlich genannten Spinnstoffen gelten für Waren, die aus Spinnstoffen bestehen und die so angesehen werden, als bestünden sie vollständig aus dem genannten Spinnstoff, wie er gemäß Anmerkung 2 zu Abschnitt XI für Waren der Kapitel 50 bis 55 bestimmt wird, und die aus denselben Spinnstoffen und in demselben Verhältnis wie die ausgeführten Waren bestehen.

Zusätzliche U.S. Auslegungsregel

Schedule B Berichtspflichten

In der Einleitung zu Schedule B sind einige besondere Meldepflichten aufgeführt. Sie enthalten Anweisungen für die folgenden Situationen:

  • Die Beschreibung der Codes in Schedule B enthält die Einschränkung „Not Elsewhere Specified or Included (n.e.s.o.i)
  • Zwei Mengeneinheiten werden in der Spalte „Mengeneinheit“ angegeben
  • Als Ware exportierte Schiffscontainer
  • Gespendete Waren für Hilfsorganisationen oder Wohltätigkeitsorganisationen
  • Meldung des Wertes von Reparaturen und Umbauten
  • Ausfuhr von zuvor zur Verarbeitung eingeführten Artikeln

Die meisten dieser Fälle erfordern eine Einstufung in Kapitel 98 des Schemas B.

Descartes Customs Info™

Die US Schedule B ist im Standardabonnement von Descartes Customs Info™ enthalten. Um die Schedule B zu durchsuchen, gehen Sie auf die Registerkarte „CI Search“ und klicken Sie auf das Buchsymbol rechts neben der Auflistung „US Schedule B Export tables“.

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